Warum Verwaltung mehr braucht als Algorithmen
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung schreitet voran. Künstliche Intelligenz soll Genehmigungsverfahren beschleunigen, Personalengpässe ausgleichen und Entscheidungen vereinheitlichen. Doch gerade dort, wo Behörden gesetzlich Ermessen ausüben müssen, stößt der Einsatz von KI an grundsätzliche rechtsstaatliche Grenzen.
Zwischen Regelanwendung und Ermessensentscheidung
Nicht jede behördliche Entscheidung folgt einem festen Schema. Während viele Verwaltungsvorgänge anhand klar definierter Voraussetzungen automatisiert bearbeitet werden können, verlangt das öffentliche Baurecht an zahlreichen Stellen eine individuelle Bewertung des Einzelfalls.
Gerade im Baugenehmigungsverfahren treffen rechtliche Vorgaben auf tatsächliche Gegebenheiten, städtebauliche Besonderheiten und berechtigte Interessen von Bauherren, Nachbarn und der Allgemeinheit. Das Gesetz eröffnet der Behörde deshalb bewusst Entscheidungsspielräume. Diese Spielräume sind kein Fehler des Systems, sondern Ausdruck rechtsstaatlicher Einzelfallgerechtigkeit.
Der Einzelfall lässt sich nicht trainieren
Moderne KI-Systeme arbeiten auf Grundlage bereits vorhandener Daten und statistischer Muster. Genau hier beginnt das Problem.
Ein Bauvorhaben ist häufig einzigartig. Grundstückslage, Topografie, vorhandene Bebauung, städtebauliche Situation oder besondere persönliche Umstände lassen sich nicht vollständig in Trainingsdaten abbilden.
Hinzu kommt: Viele Ermessensentscheidungen entstehen gerade deshalb, weil es keine vergleichbaren Fälle gibt. Die Qualität einer Entscheidung hängt dann nicht von der Anzahl ähnlicher Datensätze ab, sondern von Erfahrung, juristischem Verständnis und einer sorgfältigen Abwägung aller relevanten Umstände.
Einheitlichkeit ist nicht immer Gerechtigkeit
Befürworter künstlicher Intelligenz argumentieren häufig mit einer größeren Einheitlichkeit behördlicher Entscheidungen.
Einheitlichkeit ist jedoch kein Selbstzweck.
Das Verwaltungsrecht verlangt keine möglichst identischen Entscheidungen, sondern rechtmäßige Entscheidungen im jeweiligen Einzelfall. Zwei äußerlich ähnliche Bauvorhaben können aufgrund unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten oder besonderer Umstände zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Genau dafür existiert das behördliche Ermessen.
Eine KI, deren Ziel vor allem die Vereinheitlichung von Entscheidungen ist, läuft Gefahr, diesen wesentlichen Grundsatz zu unterlaufen.
Unterstützung statt Entscheidung
Das bedeutet nicht, dass künstliche Intelligenz in der Verwaltung grundsätzlich abzulehnen wäre.
Sie kann Verwaltungsmitarbeiter sinnvoll unterstützen, etwa bei
- der Recherche von Rechtsgrundlagen,
- der Strukturierung umfangreicher Akten,
- der Prüfung formaler Vollständigkeit,
- der Digitalisierung von Dokumenten oder
- der Vorbereitung wiederkehrender Standardvorgänge.
Die eigentliche Ermessensentscheidung sollte jedoch weiterhin durch qualifizierte Beschäftigte getroffen werden, die den konkreten Einzelfall vollständig würdigen können.
Verantwortung bleibt menschlich
Mit jeder Ermessensentscheidung übernimmt die Behörde Verantwortung. Diese Verantwortung lässt sich weder auf Algorithmen noch auf Softwarehersteller übertragen.
Eine künstliche Intelligenz kennt keine Verantwortung. Sie kennt keine Verhältnismäßigkeit, keine Billigkeit und kein Gerechtigkeitsempfinden. Sie bewertet Wahrscheinlichkeiten und Muster, nicht aber die individuellen Besonderheiten eines konkreten Lebenssachverhalts.
Gerade deshalb sollte künstliche Intelligenz im Bereich behördlicher Ermessensentscheidungen als Werkzeug verstanden werden – nicht als Entscheidungsträger.
Fazit
Die Digitalisierung bietet erhebliche Chancen für eine moderne und leistungsfähige Verwaltung. Dort, wo Verwaltungsverfahren standardisiert und rechtlich eindeutig geregelt sind, kann künstliche Intelligenz einen sinnvollen Beitrag leisten.
Wo der Gesetzgeber jedoch bewusst Ermessensspielräume eröffnet hat, beginnt der Bereich menschlicher Verantwortung. Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, möglichst viele Entscheidungen zu automatisieren, sondern jedem Einzelfall gerecht zu werden.
Gerade im Bauordnungsrecht zeigt sich, dass Erfahrung, juristische Kompetenz und fachliche Abwägung auch künftig durch keine künstliche Intelligenz ersetzt werden können.

