Rechtsunsicherheit

  • Umweltprüfung beim Bauturbo

    Umweltprüfung beim Bauturbo

    Zwischen Beschleunigung und Rechtsunsicherheit – welche Umweltprüfung ist erforderlich und wer ist eigentlich zuständig? Mit dem sogenannten Bauturbo (§ 246e BauGB) hat der Gesetzgeber eine neue Möglichkeit geschaffen, den Wohnungsbau unter bestimmten Voraussetzungen zu beschleunigen. Ziel der Regelung ist es, Gemeinden mehr Flexibilität bei der Schaffung dringend benötigten Wohnraums zu geben und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren…

  • Der Bauturbo – Mehr Verantwortung statt mehr Tempo?

    Der Bauturbo – Mehr Verantwortung statt mehr Tempo?

    Zwischen Rechtsunsicherheit, Einzelfallentscheidungen und den langfristigen Folgen kommunaler Entscheidungen Deutschland braucht dringend neuen Wohnraum. Mit dem neuen § 246e BauGB – dem sogenannten „Bauturbo“ – verfolgt der Gesetzgeber deshalb ein nachvollziehbares Ziel: Wohnungsbau soll schneller ermöglicht und langwierige Planungsverfahren sollen verkürzt werden. Der Name klingt vielversprechend. „Bauturbo“ vermittelt den Eindruck schnellerer Genehmigungen, weniger Bürokratie und…