Der Bauturbo – Mehr Verantwortung statt mehr Tempo?

Der Bauturbo – Mehr Verantwortung statt mehr Tempo?

Zwischen Rechtsunsicherheit, Einzelfallentscheidungen und den langfristigen Folgen kommunaler Entscheidungen

Deutschland braucht dringend neuen Wohnraum. Mit dem neuen § 246e BauGB – dem sogenannten „Bauturbo“ – verfolgt der Gesetzgeber deshalb ein nachvollziehbares Ziel: Wohnungsbau soll schneller ermöglicht und langwierige Planungsverfahren sollen verkürzt werden.

Der Name klingt vielversprechend. „Bauturbo“ vermittelt den Eindruck schnellerer Genehmigungen, weniger Bürokratie und eines unkomplizierteren Weges zum dringend benötigten Wohnraum.

In der Praxis zeigt sich jedoch ein deutlich differenzierteres Bild.

Gerade in Bauaufsichtsbehörden und Kommunen bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Vorschrift. Viele Gemeinden nutzen den § 246e BauGB bislang nur sehr zurückhaltend oder haben sich sogar entschieden, ihn vorerst nicht anzuwenden. Dabei geht es häufig nicht um eine grundsätzliche Ablehnung zusätzlichen Wohnraums, sondern um die Frage, welche langfristigen Folgen einzelne Entscheidungen für die städtebauliche Entwicklung einer Kommune haben können.

Der Bauturbo wirft damit eine grundsätzliche Frage auf:

Beschleunigt er tatsächlich Genehmigungsverfahren – oder verlagert er vor allem Verantwortung?

Ausnahme statt Planung?

Der § 246e BauGB eröffnet Gemeinden die Möglichkeit, Wohnbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zuzulassen, wenn sie nach den üblichen planungsrechtlichen Vorschriften nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig wären.

Damit unterscheidet sich der Bauturbo grundlegend von der klassischen Bauleitplanung.

Ein Bebauungsplan entsteht nach einem umfangreichen Abwägungsprozess. Verkehrserschließung, technische Infrastruktur, Umweltbelange, soziale Einrichtungen, Nachbarinteressen und langfristige Entwicklungsziele werden gemeinsam betrachtet und gegeneinander abgewogen.

Der Bauturbo verlagert diese Abwägung zumindest teilweise auf die Ebene einzelner Bauvorhaben.

Damit verändert sich auch die Rolle der Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden. Nicht mehr allein die Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit steht im Mittelpunkt, sondern die Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall bewusst von den bisherigen Planungsgrundlagen abgewichen werden soll.

Warum viele Kommunen zögern

In der öffentlichen Diskussion entsteht mitunter der Eindruck, Kommunen würden den Bauturbo aus übertriebener Vorsicht oder mangelnder Veränderungsbereitschaft ablehnen.

Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz.

Jede Zustimmung nach § 246e BauGB kann Auswirkungen haben, die weit über das eigentliche Bauvorhaben hinausreichen.

Eine zusätzliche Wohnbebauung kann beispielsweise Fragen aufwerfen wie:

Viele dieser Auswirkungen zeigen sich nicht unmittelbar, sondern erst Jahre später.

Gerade kleinere Gemeinden verfügen häufig weder über umfangreiche personelle Ressourcen noch über ausreichende finanzielle Spielräume, um kurzfristig auf solche Entwicklungen zu reagieren.

Die Zurückhaltung vieler Kommunen erscheint deshalb durchaus nachvollziehbar.

Der schleichende Wandel von Gebieten

Besonders sensibel sind Ortsränder sowie Bereiche mit Übergängen zum Außenbereich.

Eine einzelne Genehmigung verändert zunächst nur ein Grundstück.

Mehrere vergleichbare Entscheidungen können jedoch langfristig zu einer schrittweisen Veränderung ganzer Gebietsstrukturen führen.

Rechtlich entsteht daraus zwar kein Anspruch weiterer Grundstückseigentümer auf eine Genehmigung.

In der Praxis entstehen jedoch häufig nachvollziehbare Erwartungen.

„Wenn dort gebaut werden durfte – warum hier nicht?“

Dadurch wächst der politische und tatsächliche Druck auf Gemeinden, weitere ähnliche Vorhaben ebenfalls zuzulassen oder eine unterschiedliche Behandlung besonders sorgfältig zu begründen.

Die eigentliche Herausforderung liegt deshalb häufig nicht in der ersten Entscheidung, sondern in den Folgen weiterer vergleichbarer Einzelfälle.

Entsteht tatsächlich ein „Turbo“?

Ein besonders interessanter Aspekt zeigt sich derzeit in der Verwaltungspraxis.

Der Begriff „Bauturbo“ suggeriert deutlich verkürzte Genehmigungsverfahren.

In vielen unteren Bauaufsichtsbehörden wird jedoch zunächst das reguläre Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Gemeinde erhält Gelegenheit, ihr Einvernehmen nach den allgemeinen Vorschriften zu erteilen oder zu versagen.

Erst wenn sich im Rahmen dieser Prüfung herausstellt, dass das Vorhaben planungsrechtlich unzulässig wäre oder das gemeindliche Einvernehmen versagt wird, wird geprüft, ob eine Zulassung nach § 246e BauGB überhaupt in Betracht kommt.

Anschließend erfolgt gegebenenfalls ein weiteres Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des Bauturbos.

Diese Vorgehensweise dient der Rechtssicherheit und ist aus verwaltungspraktischer Sicht durchaus nachvollziehbar. Gleichzeitig führt sie jedoch dazu, dass in vielen Fällen zunächst das reguläre Verfahren und anschließend ein weiteres Verfahren durchgeführt werden.

Ob dadurch tatsächlich Zeit gewonnen wird, dürfte zumindest diskutiert werden.

Die praktische Anwendung des Gesetzes scheint daher deutlich komplexer zu sein, als es der Begriff „Bauturbo“ vermuten lässt.

Mehr Verantwortung statt weniger Bürokratie

Mit dem Bauturbo steigt zugleich die Verantwortung der Gemeinden.

Während ein Bebauungsplan die grundlegenden städtebaulichen Entscheidungen bereits vorgibt, müssen beim § 246e BauGB zahlreiche Fragen im Einzelfall bewertet werden.

Dies betrifft nicht nur das konkrete Bauvorhaben, sondern auch dessen langfristige Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung.

Hinzu kommt, dass der Gesetzestext verschiedene unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, deren Auslegung sich voraussichtlich erst durch zukünftige Rechtsprechung konkretisieren wird.

Für die kommunale Praxis bedeutet dies einen erheblichen Dokumentations- und Begründungsaufwand.

Viele Gemeinden entwickeln deshalb derzeit interne Leitlinien oder entscheiden bewusst restriktiv über die Anwendung des Bauturbos.

Bauvorbescheide – ein bislang wenig beachteter Aspekt

Besondere Unsicherheit entsteht durch die Möglichkeit, den Bauturbo bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage anzuwenden.

Ein Bauvorbescheid ist zwar noch keine Baugenehmigung. Er entfaltet jedoch hinsichtlich der positiv entschiedenen Fragen eine mehrjährige Bindungswirkung.

Damit stellt sich eine bislang kaum diskutierte Frage:

Soll eine Gemeinde heute bereits über städtebauliche Ausnahmen entscheiden, deren tatsächliche Umsetzung möglicherweise erst viele Jahre später erfolgt?

Zwischen einem positiven Bauvorbescheid und dem späteren Bauantrag können sich die tatsächlichen Rahmenbedingungen erheblich verändern.

Die Bevölkerungsentwicklung kann anders verlaufen als erwartet. Infrastruktur, Verkehrsbelastung, Löschwasserversorgung oder kommunale Entwicklungsziele können sich verändern. Auch neue Bebauungspläne oder andere städtebauliche Konzepte können zwischenzeitlich entstehen.

Gleichzeitig bleibt der Bauvorbescheid hinsichtlich der entschiedenen Fragen grundsätzlich bindend, sofern sich die maßgeblichen Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben.

Damit stellt sich zugleich eine weitere Frage.

Ein positiver Bauvorbescheid schafft Planungssicherheit und kann den wirtschaftlichen Wert eines Grundstücks erhöhen. Ob dies künftig verstärkt dazu genutzt wird, Grundstücke mit gesicherter Bebaubarkeit attraktiver zu vermarkten oder auf spätere Wertsteigerungen zu setzen, lässt sich derzeit nicht belegen.

Die Möglichkeit einer solchen Entwicklung erscheint jedoch zumindest diskussionswürdig und sollte im weiteren Umgang mit dem Bauturbo beobachtet werden.

Kommunale Planung braucht langfristige Perspektiven

Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass Deutschland schneller bauen muss.

Ebenso wenig lässt sich jedoch bestreiten, dass nachhaltige Stadtentwicklung mehr umfasst als die möglichst schnelle Genehmigung einzelner Bauvorhaben.

Wohnungsbau benötigt funktionierende Infrastruktur, ausreichende personelle Kapazitäten in den Bauverwaltungen, rechtssichere Verfahren und eine langfristige kommunale Entwicklungsstrategie.

Gerade diese langfristige Perspektive sehen viele Gemeinden durch den Bauturbo zumindest teilweise gefährdet.

Dabei geht es nicht darum, Wohnungsbau grundsätzlich zu verhindern.

Es geht vielmehr um die Frage, ob die notwendigen planerischen Abwägungen künftig verstärkt in einzelne Genehmigungsverfahren verlagert werden sollen oder weiterhin im Rahmen einer umfassenden Bauleitplanung erfolgen sollten.

Fazit

Der Bauturbo ist ein nachvollziehbarer Versuch, den Wohnungsbau zu beschleunigen.

Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt jedoch weniger vom Gesetzestext als von seiner praktischen Anwendung ab.

Die ersten Erfahrungen aus der kommunalen Praxis zeigen, dass der § 246e BauGB nicht nur Chancen eröffnet, sondern auch erhebliche neue Fragestellungen aufwirft.

Rechtsunsicherheit, zusätzliche Abwägungsentscheidungen, mögliche langfristige Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung und die Verantwortung für infrastrukturelle Folgewirkungen führen dazu, dass viele Kommunen das Instrument derzeit mit großer Zurückhaltung anwenden.

Hinzu kommt, dass sich der erwartete Beschleunigungseffekt in der Verwaltungspraxis nicht zwangsläufig einstellt. Wird zunächst das reguläre Genehmigungsverfahren durchgeführt und erst anschließend geprüft, ob der Bauturbo zur Anwendung kommen kann, entsteht unter Umständen sogar ein zusätzlicher Verfahrensschritt.

Der eigentliche Konflikt besteht deshalb nicht zwischen Wohnungsbau und Bürokratie.

Er besteht zwischen dem Wunsch nach einer schnellen Schaffung von Wohnraum und der Verantwortung der Kommunen für eine nachhaltige, rechtssichere und langfristig tragfähige Ortsentwicklung.

Ob der Bauturbo diesem Anspruch gerecht wird, wird sich vermutlich erst in den kommenden Jahren zeigen – insbesondere dann, wenn erste gerichtliche Entscheidungen mehr Rechtssicherheit schaffen und sich die praktischen Erfahrungen der Kommunen verdichten.


Quellen und weiterführende Informationen

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Stellungnahmen und Fachinformationen

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